Unsere Leistungen




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Neuester Stand des Wissens, aktueller Stand der Technik
Begutachten bedeutet ganz genau hinsehen, betrachten und auch prüfen. Wir verfassen Gutachten für Konsenswerber ebenso wie für Behörden. Bei der Erstellung von Einreichoperaten steht die solide Bestandsaufnahme und -analyse im Vordergrund, auf deren Basis die Eingriffswirkungen eines Vorhabens prognostiziert und beurteilt werden. Bei der Erstellung von Prüfgutachten für die Behörde muss der Befund sowie das Gutachten nach dem neuesten Stand des Wissens ausgearbeitet werden.
RVS – Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung von Gutachten ist die Berücksichtigung verbindlich erklärter Richtlinien, um so den zeitgemäßen Standard aufrecht halten zu können. LACON arbeitet seit Jahren maßgeblich an der Erstellung und Weiterentwicklung solcher verbindlicher (Methoden-) Standards mit. Speziell zu nennen sind hierbei die RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr. LACON ist in den Arbeitsausschüssen zu den folgenden Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen vertreten:
RVS Artenschutz an Verkehrswegen (Elisabeth Ransmayr), RVS Nr. 04.03.15
RVS Umweltmaßnahmen (Friedrich Vondruska), RVS Nr. 04.01.12
RVS Anlage, Bepflanzung und Pflege von Grünflächen (Veronika Loimer), RVS Nr. 12.05.11
RVS Amphibienschutz an Straßen (Robert Zideck), RVS Nr. 04.03.11
RVS Merkblatt Fledermausschutz in Vorbereitung (Leitung Elisabeth Ransmayr)
Der Blick über den Tellerrand
Zur Erweiterung des eigenen Wissenshorizontes ist es oftmals hilfreich, sich anzusehen, wie es denn andere machen. Gerade auf dem Gebiet europarechtlicher Belange nimmt LACON an internationalen Kongressen, Tagungen und Workshops teil, um so an der breiten Palette an Wissen, Meinung und Umsetzung zu partizipieren. Nicht zuletzt trägt die jährliche LACON-Studienreise in ein europäisches Schutzgebiet außerhalb Österreichs dazu bei, andere Sichtweisen und Erkenntnisse kennenzulernen und falls es sinnvoll ist, auch in die eigenen Projektarbeiten zu integrieren.




Einreichunterlagen für Genehmigungsverfahren
Wir erstellen seit 20 Jahren Einreichunterlagen für die verschiedensten Projekte – von der lokalen Radwegunterführung bis zur bundeslandquerenden 380 kV Leitung, von der kleinflächigen Rodung bis zum großflächigen Eingriff bei Straßenbauvorhaben. Wir konnten hautnah mitverfolgen, wie die inhaltlichen Anforderungen an die Einreichunterlagen im Laufe der Zeit stark gestiegen sind und können daher auf eine reiche Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen, Behörden, Bürgerinitiativen und vor allem den betroffenen BürgerInnen zurückgreifen.
Umweltverträglichkeit
Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) erarbeitet LACON seit Bestehen des Unternehmens Fachbeiträge für die Umweltverträglichkeitserklärung insbesondere für Großbauvorhaben wie Autobahnen und Schnellstraßen, Windparks, Gewerbe- und Industriebauten, Deponien sowie Städtebauvorhaben. Die entsprechenden Gutachten für die Konsenswerber betreffen die Themen Pflanzen, Tiere, Wildökologie und Jagdwirtschaft, Siedlungs- und Raumentwicklung, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Landschaftsbild sowie Freizeit und Erholung. Darüber hinaus sind wir regelmäßig mit der Koordination der FachplanerInnenteams sowie der Erstellung der eigentlichen Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) betraut. Folgende Beispielsprojekte dazu tragen die LACON´sche Handschrift:
S3, Weinviertel Schnellstraße, UVE-Fachbereiche Pflanzen und deren Lebensräume, Tiere und deren Lebensräume, Wildökologie und Jagd, Forstwirtschaft, i.A. ASFINAG
S8, Marchfeld Schnellstraße, UVE-Fachbereich Pflanzen und deren Lebensräume, i.A. ASFINAG
A5, Nord Autobahn, UVE-Fachbereiche Pflanzen und deren Lebensräume, Tiere und deren Lebensräume; i.A. ASFINAG
Reststoffedeponie Enzersdorf a.d. Fischa: UVE-Fachbereiche Mensch – Siedlungsentwicklung, Wohnen, Freizeit und Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wildökologie und Jagd, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Orts- und Landschaftsbild, Boden; i.A. EAVGmbH
Einreichunterlagen für Materienverfahren
Für zahlreiche Vorhaben werden von uns die Einreichunterlagen für Genehmigungsverfahren nach den Landes- und Bundesgesetzen erstellt und die Verfahren begleitet. Die fundierte Kenntnis der anzuwendenden Rechtsmaterien, wie z.B. Forst-, Wasserrechts-, Abfallwirtschafts- und Mineralrohstoffgesetz, Deponieverordnung sowie die Naturschutz-, Straßen-, und Bodenschutzgesetze der Länder ist hierzu Voraussetzung und wird durch laufende Schulung unserer MitarbeiterInnen am aktuellen Stand gehalten. Folgende Beispielsprojekte dazu tragen die LACON´sche Handschrift:
S7, Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Naturschutzrechtliche Einreichoperate Steiermark und Burgenland, i.A. ASFINAG
S7, Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, Naturschutzrechtliches Einreichoperat, i.A. ASFINAG
ÖBB Strecke 117, Stadlau – Staatsgrenze n. Marchegg; Zweigleisiger Ausbau und Elektrifzierung; Naturschutzrechtliches Einreichoperat Wien und Niederösterreich; Schutzgut Pflanzen; i.A. Beitl ZT
B61a, Pullendorfer Straße, Artenschutzrechtliche Prüfung; i.A: Amt der Bgld. Landesregierung
A5 Nord Autobahn, Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Naturschutzrechtliche Einreichung und Abhandlung zum Artenschutz, i.A. ASFINAG


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Sachverstand und Umweltbauaufsicht
Nichtamtliche Sachverständigentätigkeit
Leitende MitarbeiterInnen unseres Unternehmens werden immer wieder von der Behörde mit Sachverständigentätigkeiten beauftragt. Hierbei wird ein Vorhaben auf Basis der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsmaterie aus fachlicher Sicht in Hinblick auf seine Umweltverträglichkeit beurteilt. Dabei sind die seitens des Projektwerbers eingereichten Unterlagen zu prüfen und ein entsprechendes Sachverständigengutachten zu erstellen, welches letztendlich bei einer öffentlichen Verhandlung auch entsprechend zu vertreten ist.
Der verlängerte Behördenarm auf der Baustelle
Die Umweltbauaufsicht agiert als verlängerter Arm der Behörde auf der Baustelle bei Großvorhaben. Im Gegensatz zur Umweltbaubegleitung ist sie nicht dem Bauherrn unterstellt, sondern hat die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des gesamten Maßnahmenkatalogs zu überwachen und zu dokumentieren. Dies erfolgt durch regelmäßige Lokalaugenscheine, Plankontrollen und Stellungnahmen zu Projektmodifikationen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. LACON ist derzeit beispielsweise als Umweltbauaufsicht für die A26, Linzer Autobahn tätig oder hat bei der Umweltbauaufsicht zur ÖBB Pottendorfer Linie gewirkt.